Honorar
Mein Honorar liegt bei
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Erstanamnese Frauenheilkunde ca. 60 min 120€
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Jeder weitere Folgetermin ca. 60 min 89€
Sollte die Therapie/Beratung mehr Zeit in Anspruch nehmen, berechnet sich das Honorar nach der Zeit, die Sie bei mir in Anspruch nehmen.
Eine Viertelstunde wird mit 30,00 EUR berechnet.
Die Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt.
Die angegebenen Honorare gelten auch für eventuell anfallende Vor- und Nacharbeitungszeiten wie die Auswertung von Anamnesebögen, homöopathischen Repertorisationen, individueller Recherche, Auswertung von Laborbefunden, Ausarbeitung von Therapieplänen sowie telefonische/ online Beratung. Die Kosten hierfür werden nach Zeitaufwand berechnet.
15 Min mit 30,00 EUR.
Meine Honorare sind unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse oder Versicherung an mich direkt nach der Behandlung zu leisten.
Die Behandlungskosten werden nach jeder Behandlung fällig.
Beratungsleistungen via Telefon und / oder E-Mail, bei denen ich für Sie recherchiere, beratend oder klärend tätig werde, sind kostenpflichtig und werden Ihnen nach Zeitaufwand (inklusive Vor- und Nacharbeit) in Rechnung gestellt.
Eine Viertelstunde wird mit 30,00 EUR berechnet plus Vor-Nachbearbeitungszeit von 15 Min.
Labortests sind in den Kosten nicht enthalten.
Die Abrechnung von Laborleistungen erfolgt grundsätzlich zwischen Labor und Patient direkt.
Der Ersttermin sowie Laborbesprechungstermine finden immer persönlich in meiner Praxis statt. Weitere Folgetermin - Therapie-Kontrolltermine - können auch telefonisch oder per Video Sprechstunde stattfinden. (nur gegen Vorkasse).
Terminabsage:
Da ich eine Terminpraxis führe, sind Termine speziell für Sie reserviert. Dadurch entstehen für Sie keine Wartezeiten.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechend eingeplanten Kosten.
Mit einer verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese Vereinbarung an.
Kostenübernahme:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten nicht.
Private Krankenversicherung und Beihilfe übernehmen in der Regel auch Heilpraktikerkosten, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Bitte prüfen Sie hierzu in Ihrem Vertrag, ob die Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen je nach abgeschlossenem Vertrag Heilpraktikerkosten und Verordnungen.
Bei einem höheren Zeitaufwand oder einer speziellen Behandlungsmethode müssen Sie einen Teil der Kosten (evtl. auch Gesamtkosten) selbst tragen.